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Abtreibung

Informationen zu operativen Schwangerschaftsabbrüchen

Bei uns werden auch Schwangerschaftsabbrüche durch einzelne Belegärzte durchgeführt. Diese „Abtreibungen“ werden sowohl aus medizinischer, als auch sozialer Indikation durchgeführt.

Wichtig für Sie:

Bei diesen Eingriffen brauchen Sie einen Facharzt für Gynäkologie welcher diesen Operation durchführt. Bei „Abtreibungen“ aus sozialer Indikation ist zwingend eine Beratung durch eine anerkannte Organisation / Einrichtung vorgeschrieben. Ferner ist ein ausreichender Zeitabstand zwischen der Beratung zum Schutz des ungeborenen Lebens und dem Schwangerschaftsabbruch gesetzlich vorgeschrieben!

Bei finanziellen Notlagen besteht die Möglichkeit, dass die Solidargemeinschaft die Kosten für diesen Eingriff übernimmt. Die Abwicklung hierfür übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, weshalb diese Ihr Ansprechpartner sind, sollten Sie eine Kostenübernahme für den Abbruch benötigen.

Sie können mit uns keinen direkten Termin für diese Operation vereinbaren. Auch sprechen wir keine Empfehlungen aus für Ärzte welche Abtreibungen vornehmen.

Ferner kontrollieren wir akribisch, ob

  • die gesetzlichen Fristen und Vorgaben eingehalten wurden
  • ob eine Beratung durchgeführt wurde
  • ob die Kostenfrage vorab geklärt wurde
  • ob eine Abholung zur Verfügung steht und deren Rufnummer
  • ob die Voraussetzungen für ambulante Operationen erfühlt sind

Sollten Sie wirklich einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, so empfehlen wir Ihnen DRINGEND sich rechtzeitig zu informieren, damit Sie die gesetzlichen Firsten und Vorgaben auch einhalten können.

Wir dulden hier keine Ausnahmen.

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