Termin
online buchen
Doctolib
Select Page

Viele glauben, dass alle zehn Jahre nach einer Brustvergrößerung routinemäßig die Brustimplantate ausgetauscht werden sollten. Das ist nicht mehr zutreffend. Bei neuen und modernen Brustimplantaten gibt es keine Vorgaben, wann ein Brustimplantat ausgetauscht werden sollte.

„So erhielt 1961/1962 in den USA Timmie Jean Lindsey die ersten mit Silikon gefüllten Brustimplantate.“

Quelle: Artikel der BBCTimmie Jean Lindsey

Trotz einiger Beschwerden, wie z.B. einer Kapselfibrose, befinden sich Ihre Brustimplantate immer noch in Ihrem Körper. Und das mit über 80 Jahren! Selbst in diesem Alter steht Sie zu Ihrer Entscheidung und zu Ihrer Brustvergrößerung.


Wenn Beschwerden auftreten…

Prinzipiell gilt, dass falls Beschwerden vorhanden sind aber gleichzeitig der Wunsch besteht auch weiterhin Brustimplantate zu tragen, ein Implantatwechsel in Erwägung gezogen werden kann. Auch bei Zufallsbefunden, wie z.B. bei einer Mammographie, sollte ein Wechsel vom Brustimplantaten erwogen werden, wobei es diesbezüglich normalerweise keine festen Regeln gibt.Die Entscheidung zu einem Implantatwechsel bzw. zu einer Impantatentfernung sollte individuell, gemeinsam mit den betreuenden Ärzten/-innen getroffen werden. Sollten bei Beschwerden keine Brustimplantate mehr erwünscht sein, kann man die Implantate auch dauerhaft entfernen lassen, ohne neue Brustimplantate einzusetzen.

Sollten PIP-Implantate vorsorglich entfernt oder gewechselt werden?

Es gibt weder gesicherte Erkenntnisse noch valide Zahlen welche eine Vorhersage ermöglichen. Auch scheint es schwierig bis unmöglich zu sein, aufgrund der Seriennummern potentiell riskantere Brustimplantate des ehemaligen Unternehmens PIP eindeutig zu identifizieren. Erschwerend auch, dass PIP-Implantate auch unter anderen Markennahmen, wie z.B. Rofil, vertrieben wurden. Ausgeschlossen werden kann, dass die bekannten Marktführer wie Allergan, Polytech, Mentor, Sebin, Eurosilicone, Silimed und andere Implantate von PIP bezogen haben. PIP-Implantate bei einer Brustvergrößerung sind per se nicht als schadhaft anzusehen. Allerdings erhöht sich mit der Zeit doch das Risiko, dass durch Materialermüdung und andere Faktoren nach einer Brustvergrößerung doch Defekte auftreten könnten. Soweit bekannt finden sich bei Explantation oder Entfernung von PIP– bzw. Rofil-Brustimplantaten nach einer Brustvergrößerung in 20% bis 50% Defekte. Dies ist weit überdurchschnittlich für eingesetzte Implantate bei Brustvergrößerungen und dürfte in den kommenden Jahren statistisch weiter ansteigen. Wir raten deshalb nach einer Brustvergrößerung mit PIP– oder Rofil-Implantaten, auch ohne Beschwerden, vorsorglich zur Entfernung oder zum Implantatwechsel. Diese Meinung entspricht der derzeitigen offiziellen Empfehlung nach einer Brustvergrößerung mit PIP– bzw. Rofil-Brustimplantaten durch das zuständige Bundesamt.

Wichtig: Auch offizielle Empfehlungen eines Bundesamtes können sich ändern.


Zeitpunkt für einen Implantatwechsel oder Implantatentfernung

Sofern keine massive akute Infektion oder eine massive Gesundheitsgefährdung nach einer Brustvergrößerung vorliegt, ist die Entfernung bzw. Implantatwechsel meist kein Notfall. Somit besteht in der Regel ausreichend Zeit sich umfangreich zu informieren und den Eingriff zu planen. Gleichzeitig sollte man einen Implantatwechsel bzw. Implantatentfernung nicht auf ewig vor sich herschieben. Hintergrund ist, dass mit zunehmendem Alter die Risiken steigen könnten.


Wie erfolgt ein Implantatwechsel?

Ein Implantatwechsel erfolgt zumeist in Vollnarkose. Unabdingbar ist eine gründliche Planung. Nach Wahl eines chirurgischen Zugangs wird die Implantathöhle eröffnet. Dann wird versucht das Brustimplantat möglichst auf einmal und vollständig zu entfernen. In Abhängigkeit der vorhandenen Brustimplantate aber auch der ausgeführten Technik, gestaltet sich dies stets unterschiedlich. So ist das Herauslösen von mit Polyurethan beschichteten Brustimplantaten deutlich mühseliger und auch oftmals physisch traumatischer.

Defekte Implantate, wie z.B. PIP– oder Rofil-Brustimplantate, können bei der Entfernung erhebliche Probleme verursachen. Häufig bilden sich Kapselfibrosen, Serome und viele weitere mehr, welche man nicht vorhersehen konnte. Auch beim Einsetzen eines neuen Brustimplantates gibt es keine Standardempfehlungen, wie verfahren werden sollte. Meist muss die Brusttasche für das Implantatlager neu geformt werden. Zuweilen kann eine zusätzliche Straffung nötig werden. Deshalb ist die Erfahrung des plastischen Chirurgen maßgeblich entscheidend für die spätere Brustform.


Schnittführung bei einem Implantatwechsel

Die Schnittführung erfolgt meist im Bereich der unteren Brustfalte. Auch Brustimplantate welche über einen anderen Zugangsweg implantiert wurden, wie z.B. im Bereich der Brustwarze oder der Achsel, werden über den submammären Schnitt entfernt bzw. ausgetauscht.

Narben nach einem Implantatwechsel

Sofern die Brustvergrößerung über die Brustfalte erfolgt, wird diese Narbe ausgeschnitten und neu adaptiert. Die Narbe wird sich somit nur unwesentlich von der alten Narbe unterscheiden.

Größere Brustimplantate bei einem Implantatwechsel

Prinzipiell besteht bei einem Implantatwechsel meist die Möglichkeit auch größere Brustimplantate einzusetzen.


Kosten bei einem Implantatwechsel

Wir bieten Selbstzahlern einen Implantatwechsel bereits ab 5900€ an. Dies ist deutlich preiswerter als in einem öffentlichen Krankenhaus. Die Kosten in öffentlichen Krankenhäusern werden nämlich durch das Fallpauschallengesetz jährlich neu festgelegt. 2015 kostete ein Implantatwechsel in einem öffentlichen Krankenhaus ca. 6250€.

Gesetzliche Krankenkassen und freie Krankenhausauswahl

Vorab: Gesetzlich Versicherte haben bei der Inanspruchnahme von Leistungen der GKV keine freie Arztwahl. Ob eine gesetzliche Krankenkasse unsere Kosten übernimmt, sollten Sie vorab mit der Krankenkasse schriftlich klären.

Gesetzliche Krankenkasse und der Implantatwechsel

Es gibt bislang keine Rechtssicherheit, ob eine gesetzliche Krankenkasse nur die Entfernung von Brustimplantaten nach einer ästhetischen Brustvergrößerung bezahlt oder auch den Austausch, sprich das Einsetzen neuer Brustimplantate. In einem der wenigen Urteile diesbezüglich urteilte das Berliner Sozialgericht, dass gesetzlich Versicherte nur einen Anspruch auf das medizinisch begründete Entfernen von Brustimplantaten haben, unter Kostenbeteiligung des Versicherten, nicht aber auf einen Ersatz. Das bedeutet, dass die Beteiligung für die Entfernung dem Versicherten mitunter nur einige hundert Euro kosten, die ästhetische Wiederherstellung aber vollständig selbst gezahlt werden muss.

Gesetzliche Krankenkassen und Implantatentfernungen

Seit 2007 gibt es den sogenannten Piercingparagraphen. In diesem Gesetz wird vage formuliert, dass bei Selbstverschulden unter denen auch die ästhetischen Eingriffe fallen:

  1. die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen sollten.
  2. die Patienten angemessen sich an den Kosten beteiligen müssen.
  3. das Krankentagegeld zumindest gekürzt wird.

Auf die Frage, was angemessen ist, gibt es keine eindeutigen Regelungen. Der GKV Spitzenverband hat den gesetzlichen Krankenkassen 50% als angemessen empfohlen, wobei eine Abwägung nach Zumutbarkeit erfolgen soll.

Private Krankenversicherung und Implantatwechsel

Trotz umfangreicher Recherchen ist uns bislang nicht bekannt, wie sich die privaten Krankenversicherungen im Einzelfall entscheiden. Hinweise, dass die privaten Krankenversicherungen ähnlich den gesetzlichen Krankenkassen handeln müssen aber wahrscheinlich sehr viel kulanter verfahren werden, ergibt sich aus:

Es wird jedoch betont, dass es aufgrund der Komplexität stets auf den Einzelfall ankommt. Somit spielen die Wahl der privaten Krankenversicherungsgesellschaft und die Wahl des Tarifes eine entscheidende Rolle.

Beihilfe bei Implantatwechsel und Entfernung

In der o.g. Anfrage des Bundestages wird diesbezüglich ausgeführt:

„Bei medizinisch nicht erforderlichen Schönheitsoperationen sind nach dem Recht der Beihilfe auch Behandlungen der Folgen solcher Maßnahmen (Entfernungen schadhafter Implantate) generell nicht beihilfefähig. Die Fürsorgepflicht gebietet es nicht, für Folgen solcher freiwillig eingegangener Risiken Beihilfe zu gewähren. An dieser kodifizierten Linie wird aus Gründen der Gleichbehandlung festgehalten. Allerdings kann im Einzelfall bei wesentlichen Besonderheiten eine Abweichung nach allgemeinen fürsorgerechtlichen Grundsätzen gestattet sein.“

Quelle: Bundestag.de

Folgekostenversicherung sowie Implantatwechsel

Aus dem bereits genannten Gründen und aus unserer Erfahrung heraus empfehlen wir bei jeder ästhetischen Brustoperation den Abschluss einer Folgekostenversicherung. Auch wenn die meisten Folgekostenversicherungen nur für wenige Jahre nach dem Eingriff einstehen, so sind diese sehr viel kulanter als andere Kostenträger. Auch besteht, im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen, keine Einschränkung der freien Arztwahl.

Arzt Beratung
×