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Aus Erfahrung empfehlen wir allen Patienten eine kostenpflichtige Folgekostenversicherung, möglichst über drei Jahre, abzuschließen. Mindestens aber für ein Jahr.Da bei Brustformungen stets die geringe Chance besteht an einer Kapselfibrosen zu erkranken, betrifft diese Empfehlung überwiegend Patientinnen, die sich zu einer Brustvergrößerung, einem Implantatwechsel oder einer Brustkorrektur entscheiden. Statistisch gesehen tritt der Großteil aller Kapselfibrosen im ersten Jahr nach Einsetzen des Implantates auf.

Bei neueren Implantatformen beträgt die Chance an einer Kapselfibrose zu erleiden bis zu 5%, auch wenn diese Zahlen durch Forschung weiter rückläufig sind. Zwar geben viele Implantathersteller eine Garantie für Folgekosten, die durch defekte Implantate entstanden sind, allerdings ist die Entwicklung moderner Brustimplantate so weit fortgeschritten, dass so ein Fall äußerst selten eintritt. So entstehen in den meisten Fällen Folgekosten durch den eigenen Körper. Bei einer Kapselfibrose wird das Implantat vom Körper nicht angenommen.

Neben der oben genannten Kapselfibrose gehören auch Wundheilungsstörungen oder Probleme mit dem Implantat zu den möglichen Risiken nach einer Brustvergrößerung. Sollte es zu einer weiteren Operation oder einer Korrektur kommen, müssen Patienten die Kosten selber tragen. Ihr Arzt wird Sie vor dem plastischen Eingriff aber umfassend über die Risiken und Wahrscheinlichkeiten informieren.

Wieso Sie sich zu einer Folgekostenversicherung entscheiden sollten

Die Kosten für eine Behandlung wird nicht mehr im vollen Umfang von den Krankenkassen übernommen. Grund dafür ist, dass eine plastische Operation keine notwendige Operation, sondern wie ein Tattoo ein freiwilliger Eingriff ist.

Das besagt § 52 ABS. 2 SGB V – des Gesundheitsreformgesetzes.

(1) Haben sich Versicherte eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen, kann die Krankenkasse sie an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit versagen und zurückfordern.

(2) Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) § 52 Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden

 

Da der Paragraph besagt, dass Sie bei Folgekosten eines Eingriffes welche Ihrer Schönheit dienen, auch angemessen beteiligt werden können, besteht für den Patienten ein finanzielles Risiko. Als angemessen betrachten die Krankenkassen bis zu 50% der entstandenen Kosten. In der Regel wird dabei Rücksicht auf die finanzielle Situation des Patienten genommen.

Was wird mit einer Folgekostenversicherung versichert?

Auf diese Frage kann man keine genaue Antwort geben. Konditionen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicher und jeder versucht durch eigene Besonderheiten hervorzustechen.

Zum Bestandteil der Versicherungsbedingungen gehören meist:

  • Übernahme der Behandlungskosten
  • Die gesetzliche Eigenbeteiligung bei ambulanten oder stationären Behandlungen
  • Die gesetzliche Eigenbeteiligung bei verordneten Medikamenten und Hilfsmitteln (Praxisgebühr usw.)
  • Ambulante und stationäre Heilbehandlungskosten aller Art
  • Begleichen der Ansprüche gegenüber Ihrer Krankenkasse
  • Krankengeld und Attestgebühren

Was kostet eine Folgekostenversicherung durchschnittlich?

Je nach Laufzeit kostet eine Folgekostenversicherung einmalig zwischen 100€ und 300€. Im Verhältnis zu einer Brustvergrößerung äußerst günstig. Auf dem Versicherungsmarkt gibt es viele Anbieter zu unterschiedlichen Konditionen. Die einen besser als die anderen. Selbstverständlich konnten wir durch unsere jahrelange Arbeit in der palstsichen Chirurgie umfassende Erfahrung mit vielen Versicherungsdienstleistern sammeln.

Entscheiden Sie sich zu einem Beratungsgespräch in der Privatklinik-Schloßstraße, beraten wir Sie sehr gerne zum Thema Folgekostenversicherungen.

Folgekostenversicherung für weitere Behandlungen

Selbstverständlich können Folgekosten für viele weitere Behandlungen, wie der Bauchdeckenstraffung, der Fettabsaugung, Intimchirurgie und der Augenlidstraffung versichert werden. Allerdings unterliegen die meisten Operationen einer anderen Vertragslaufzeit, sodass eine Versicherung über mehrere Jahre nicht möglich ist.

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